Die Rechtsanwaltskammer
Niederösterreich hat ein Ermittlungsverfahren gegen den
besagten Anwalt Hohenecker eingeleitet.
Datenschutz-Experten
halten dieses Schreiben für ungerechtfertigt, da diese
Dame Eva Z. niemals auf diesen Seiten war, sondern
lediglich ein Computerprogramm, das zur Analyse der
Webseiten verwendet wurde. Das spricht gegen einen
Schadenersatzanspruch.
Der Kärntner Techniker
Walter Wratschko behauptet, dass in drei bis vier Fällen
nachgewiesen wurde das ein Crawler (eine Software) dafür
eingesetzt wurde.
Desweiteren wird
dringend davon abgeraten selbst mit besagtem Anwalt
Kontakt aufzunehmen oder eine Zahlung zu leisten!
Bis auf weiteres bitte einfach
besagtes Schreiben sofern ihr eines erhalten habt
aufbewahren und einmal per Mail an uns
senden.